Kündigung

Sie müssen Ihre Parzelle aufgeben?

Bitte beachten Sie , dass eine Kündigung einen hohen Aufwand darstellt und dass Ihre Laube auf fremdem Grund und Boden steht. Deshalb kann der Prozess einen zeitlichen Rahmen von 2 - 6 Monaten in Anspruch nehmen. Die Kündigung eines Unterpachtvertrages sollte deshalb nicht überstürzt erfolgen.

Bei einer Weitergabe der Parzelle an Personen innerhalb der Familie gibt es ein gesondertes, günstigeres Verfahren. Siehe weiter unten.

Wir haben hier die wichtigsten Hinweise für beide Fälle zusammengestellt:


"Normale" Kündigung

Preise

Die Bewertungssumme ist ein Richtwert für den Verkauf. Sie wird entsprechend der Richtlinien des Landesverbandes Berlin für Wertermittler ermittelt. Bewertet werden Pflanzen, Anlagen sowie Bauten, die ordnungsgemäß genehmigt wurden bzw. nicht im Widerspruch zur kleingärtnerischen Nutzung lt. Unterpachtvertrag stehen. Diese sind in der Wertermittlung explizit aufgelistet.
Über die sonstigen Werte wie die „feste“ Innenausstattung der Laube (E-Anlage), sonstige Werkzeuge, Gartengeräte etc. ist eine Vereinbarung ausschließlich zwischen Alt- und Neueigentümer abzuschließen.
Daneben sollten auch die anteilige Bezahlung der Pacht und der Elektro-/Wasser-Kostenzahlung Gegenstand der Einigung sein:

Unterpachtvertrag

Ist eine Einigung zwischen Ihnen und dem Käufer zur Übernahme der Parzelle erreicht, ist dies dem Vorstandsvorsitzenden mitzuteilen.
Der Vereinsvorstand stimmt dem Parzellenwechsel erst nach Erfüllung und Bezahlung aller Verbindlichkeiten und aller Auflagen zu.

Der Vereinsvorstand bereitet den neuen Unterpachtvertrag vor und schickt dem übernehmenden Unterpächter ein Exemplar zur Kenntnisnahme zu.

Nach der erfolgten Überweisung von 300 EUR Verwaltungsgebühren durch den Käufer auf das Geschäftskonto des BV Hohenschönhausen wird der Unterpachtvertrag mit dem neuen Nutzer (nach Voranmeldung) an einem Dienstag von 13-18 Uhr im BV Hohenschönhausen, Gehrenseestraße 19, abgeschlossen.
Zusätzlich vereinbarte Zahlungen zwischen Alt- und Neunutzer spielen dort keine Rolle.


Weitergabe/ Umschreibung innerhalb der Familie

Bei Ableben des Unterpächters oder Aufgabe der Parzelle aus persönlichen Gründen;


Fall 1: Weiternutzung durch Ehe-/ eingetragene Lebenspartner

Bei Vorlage der Sterbeurkunde beim Vorstand wird
< bei Nennung beider Ehepartner im Unterpachtvertrag
   der Verstorbene im Unterpachtvertrag durch den Bezirksverband gestrichen.
< bei Nennung nur des Verstorbenen im Unterpachtvertrag
   mit dem Partner ein neuer Unterpachtvertrag mit dem Bezirksverband abgeschlossen.
Kosten für die Vertragsänderung: 0 EUR!


Fall 2: Weitergabe der Parzelle an Verwandten ersten Grades

Der übernehmende Familienangehörige wird Vereinsmitglied und erhält einen neuen, eigenen Unterpachtvertrag.
Kosten für die familiäre Neuausstellung des Unterpachtvertrages: 100 EUR!

Bestandsermittlung

Nach dem Eingang der Dokumente leitet der Bezirksverband die Bestandsermittlung ein.
Die unabhängigen Wertermittler vereinbaren mit Ihnen sowie dem Vereinsvorstand einen Termin für die Bestandsaufnahme und Wertermittling.
Am Tage der Bewertung sollte sich die Parzelle in einem ordentlichen Zustand befinden, damit der Zustand des Gebäudes und der Anlagen objektiv bewertet werden kann.
Sie müssen am Tage der Bestandsermittlung eine Gebühr von 150 EUR direkt an den Wertermittler zahlen.

Unterpachtvertrag

Der Vereinsvorstand bereitet den neuen Unterpachtvertrag vor und schickt dem Neunutzer ein Exemplar zur Kenntnisnahme zu.
Nach der erfolgten Überweisung der 100 EUR Verwaltungsgebühren auf das Geschäftskonto des Bezirksverbandes wird der Unterpachtvertrag (nach Voranmeldung) an einem Dienstag von 13-18 Uhr im BV Hohenschönhausen, Gehrenseestraße 19, unterschrieben.