Was ist ein Kleingarten?

  • In unserem Verein werden Kleingartenparzellen, keine Wochenendgrundstücke vergeben. Gefordert ist ein Mindestmaß an kleingärtnerischer Nutzung, d.h. Beete, Rabatten.
  • Dauerwohnen ist nicht gestattet. Gelegentliches Übernachten wird allerdings geduldet.
  • Die Vergabe der Parzellen richtet sich nach den Kündigungen, die nicht zu beeinflussen sind. Im Verein existiert eine Warteliste.
  • Die Parzellen werden durch zugelassene Schätzer des Bezirksvorstandes geschätzt. Das Ergebnis bildet die Grundlage für den Verkaufswert der Parzelle.
  • Beim Parzellenwechsel erlischt ein evtl. vorhandener Bestandsschutz aus DDR-Zeiten, z.T. sind Rückbaumaßnahmen durch den alten Nutzer fällig.
  • Bei der Gartengestaltung und baulichen Veränderungen sind sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die Nähe zum Naturschutzgebiet Falkenberger/ Wartenberger Luch zu berücksichtigen.
  • Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie auch die Zusammenstellung der Grundregeln [weiter unten].