Pächterwechsel
Die Summe der Wertermittlung ist ein Richtwert für die Verhandlungen mit dem Vornutzer. Sie wird nicht Gegenstand des Unterpachtvertrages.
Die Summe wird entsprechend der Wertermittlerrichtlinien des Landesverbandes Berlin ermittelt. Erfaßt werden Pflanzen, Anlagen sowie genehmigte Bauten. Diese sind im Wertermittlerprotokoll explizit aufgelistet.
Wichtig: Die Inneneinrichtung ist nicht in der Schätzung enthalten und braucht nicht übernommen zu werden.
Über die sonstigen Werte wie die „feste“ Innenausstattung der Laube (E-Anlage), Werkzeuge, Gartengeräte etc. müssen Sie sich mit dem Alteigentümer einigen. Daneben sollten evtl. auch die anteilige Bezahlung der Pacht und der Elektro-/Wasser-Kostenzahlung vereinbart werden.
Sind Sie sich mit dem abgebenden Nutzer einig geworden, ist dies dem Vorstandsvorsitzenden mitzuteilen. Dieser bereitet den neuen Unterpachtvertrag vor und schickt Ihnen als übernehmender Unterpächter ein Exemplar zur Kenntnisnahme zu.
Sobald Sie dann - auf Anforderung - die 300 EUR Verwaltungsgebühren an den BV gezahlt haben, wird (nach Voranmeldung) an einem Dienstag der Kaufvertrag zwischen Alt- und Neunutzer im BV Hohenschönhausen abgeschlossen.
Zusätzlich vereinbarte Zahlungen zwischen Ihnen und dem Altnutzer spielen dort keine Rolle.
Übernehmen Sie den Garten nicht ohne Kontakt zum Vereinsvorstand und ohne einen offiziellen Unterpachtvertrag vom Bezirksverband. Sie haben keinerlei Anspruch bei Problemen und können sofort der Parzelle verwiesen werden.
Weitere detaillierte Hinweise zum Ablauf erfahren Sie auch unter Kündigungen für die Mitglieder