Wenn Sie sich mit dem Gedanken der Übernahme eines Kleingartens beschäftigen, sollten Sie diesen Schritt genau überlegen und nochmals anhand der nachfolgend dargelegten Sachverhalte überprüfen.
Die Entscheidung zu einer Mitgliedschaft in unserem Verein sollte von der ganzen Familie mitgetragen werden. Ein Kleingarten benötigt gerade in den Sommermonaten viel Liebe und Zeit, um ihn zu pflegen und entsprechend des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung zu bewirtschaften. Das setzt eine gewisse positive Einstellung zur Natur und zu gärtnerischen Tätigkeiten nicht nur eines Familienmitgliedes voraus.
Mit der Übernahme eines Gartens erwerben Sie bauliche Anlagen auf fremden Grund und Boden, für deren Veränderung eine Bauordnung zu beachten ist.
Daneben ist die Übernahme eines Gartens mit einigen Kosten verbunden, die sich jedoch nach den einmaligen Aufwendungen für die Übernahme der Parzelle in – durch Sie beeinflussbaren - überschaubaren Grenzen halten kann.
Verlassen Sie sich bezüglich Informationen über Ihren „zukünftigen Garten“ nicht allein auf die gut gemeinten „Tipps“ von Bekannten oder den lieben Nachbarn. Da können Sie z.T. heftigen Fehlinformationen aufsitzen.
Bleiben Sie mit uns in Kontakt. Beim Vorstand erfahren Sie etwas über den letzten Stand der Regelungen.
- In unserem Verein werden Kleingartenparzellen, keine Wochenendgrundstücke vergeben. Gefordert ist ein Mindestmaß an kleingärtnerischer Nutzung, d.h. Beete, Rabatten.
- Dauerwohnen ist nicht gestattet. Gelegentliches Übernachten wird allerdings geduldet.
- Die Vergabe der Parzellen richtet sich nach den Kündigungen, die nicht zu beeinflussen sind. Im Verein existiert eine Warteliste.
- Die Parzellen werden durch zugelassene Schätzer des Bezirksvorstandes geschätzt. Das Ergebnis bildet die Grundlage für den Verkaufswert der Parzelle.
- Beim Parzellenwechsel erlischt ein evtl. vorhandener Bestandsschutz aus DDR-Zeiten, z.T. sind Rückbaumaßnahmen durch den alten Nutzer fällig.
- Bei der Gartengestaltung und baulichen Veränderungen sind sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die Nähe zum Naturschutzgebiet Falkenberger/ Wartenberger Luch zu berücksichtigen.
- Für zusätzliche Informationen konsultieren Sie auch die Zusammenstellung der Grundregeln [weiter unten].