Sie müssen Ihre Parzelle aufgeben?
Bitte beachten Sie , dass eine Kündigung einen hohen Aufwand darstellt und dass Ihre Laube auf fremdem Grund und Boden steht. Deshalb kann der Prozess einen zeitlichen Rahmen von 2 - 6 Monaten in Anspruch nehmen. Die Kündigung eines Unterpachtvertrages sollte deshalb nicht überstürzt erfolgen.
Bei einer Weitergabe der Parzelle an Personen innerhalb der Familie gibt es ein gesondertes, günstigeres Verfahren. Siehe weiter unten.
Wir haben hier die wichtigsten Hinweise für beide Fälle zusammengestellt:
"Normale" Kündigung
Einleitung der Kündigung
Die erstellte Kündigung und die ggf. weiteren Dokumente an den Vorstand schicken/ übergeben.
Vorabnahme
Der Vereinsvorstand setzt sich nach Eingang der Kündigung mit Ihnen zur Vorabnahme in Verbindung.
Bei einem Vor-Ort-Termin wird geprüft, was zurückgebaut bzw. zurückgeschnitten werden muss. z.B. überdachte Terrassen, zusätzliche Schuppen, zu hohe Hecken, etc., eben alles, was nicht genehmigt wurde und was nicht dem Unterpachtvertrag entspricht.
Danach gibt der Verein die Original-Kündigung an den Bezirksverband weiter.
Bestandsermittlung
Nach deren Eingang bestätigt der Bezirksverband offiziell die Kündigung und leitet die Bestandsermittlung ein.
Die unabhängigen Wertermittler vereinbaren mit Ihnen sowie dem Vereinsvorstand einen Termin für die Bestandsaufnahme und Wertermittling.
Am Tage der Bewertung sollte sich die Laube bereits in einem besenreinen Zustand befinden, damit der Zustand des Gebäudes und der Anlagen objektiv bewertet werden kann.
Sie müssen am Tage der Bestandsermittlung eine Gebühr von 150 EUR direkt an den Wertermittler zahlen.
Benennung des neuen Nutzers
Nach ca. 2-3 Wochen erhalten Sie die bestätigte Wertermittlung vom BV Hohenschönhausen.
Der Vorstand bietet den Garten zunächst den auf der Warteliste vorhandenen Interessenten an.
Preise
Die Bewertungssumme ist ein Richtwert für den Verkauf. Sie wird entsprechend der Richtlinien des Landesverbandes Berlin für Wertermittler ermittelt. Bewertet werden Pflanzen, Anlagen sowie Bauten, die ordnungsgemäß genehmigt wurden bzw. nicht im Widerspruch zur kleingärtnerischen Nutzung lt. Unterpachtvertrag stehen. Diese sind in der Wertermittlung explizit aufgelistet.
Über die sonstigen Werte wie die „feste“ Innenausstattung der Laube (E-Anlage), sonstige Werkzeuge, Gartengeräte etc. ist eine Vereinbarung ausschließlich zwischen Alt- und Neueigentümer abzuschließen.
Daneben sollten auch die anteilige Bezahlung der Pacht und der Elektro-/Wasser-Kostenzahlung Gegenstand der Einigung sein:
Unterpachtvertrag
Ist eine Einigung zwischen Ihnen und dem Käufer zur Übernahme der Parzelle erreicht, ist dies dem Vorstandsvorsitzenden mitzuteilen.
Der Vereinsvorstand stimmt dem Parzellenwechsel erst nach Erfüllung und Bezahlung aller Verbindlichkeiten und aller Auflagen zu.
Der Vereinsvorstand bereitet den neuen Unterpachtvertrag vor und schickt dem übernehmenden Unterpächter ein Exemplar zur Kenntnisnahme zu.
Nach der erfolgten Überweisung von 300 EUR Verwaltungsgebühren durch den Käufer auf das Geschäftskonto des BV Hohenschönhausen wird der Unterpachtvertrag mit dem neuen Nutzer (nach Voranmeldung) an einem Dienstag von 13-18 Uhr im BV Hohenschönhausen, Gehrenseestraße 19, abgeschlossen.
Zusätzlich vereinbarte Zahlungen zwischen Alt- und Neunutzer spielen dort keine Rolle.
Weitergabe/ Umschreibung innerhalb der Familie
Bei Ableben des Unterpächters oder Aufgabe der Parzelle aus persönlichen Gründen;
Fall 1: Weiternutzung durch Ehe-/ eingetragene Lebenspartner
Bei Vorlage der Sterbeurkunde beim Vorstand wird
< bei Nennung beider Ehepartner im Unterpachtvertrag
der Verstorbene im Unterpachtvertrag durch den Bezirksverband gestrichen.
< bei Nennung nur des Verstorbenen im Unterpachtvertrag
mit dem Partner ein neuer Unterpachtvertrag mit dem Bezirksverband abgeschlossen.
Kosten für die Vertragsänderung: 0 EUR!
Fall 2: Weitergabe der Parzelle an Verwandten ersten Grades
Der übernehmende Familienangehörige wird Vereinsmitglied und erhält einen neuen, eigenen Unterpachtvertrag.
Kosten für die familiäre Neuausstellung des Unterpachtvertrages: 100 EUR!
Einleitung der Übertragung
Für die Kündigung beachten Sie bitte die Hinweise des Bezirksverbandes zur Kündigung.
Tragen Sie auf der formlosen Kündigung den Namen des übernehmenden Familienmitgliedes ein.
Das übernehmende Mitglied füllt ein Antragsformular vollständig aus und zahlt die angegebene Aufnahmegebühr auf das Vereinskonto ein.
Reichen Sie die Kündigung, ggf. die Sterbeurkunde, den Antrag des zukünftigen Nutzers und die ggf. weiteren Dokumente an den Vereinsvorstand ein.
Vorabnahme
Mit dem Ziel einer problemlosen Bestandsermittlung durch die Wertermittler führt der Vereinsvorstand mit Ihnen eine gemeinsame Vorprüfung der Parzelle durch.
Danach gibt der Vereinsvorstand den Antrag an den Bezirksverband weiter.
Bestandsermittlung
Nach dem Eingang der Dokumente leitet der Bezirksverband die Bestandsermittlung ein.
Die unabhängigen Wertermittler vereinbaren mit Ihnen sowie dem Vereinsvorstand einen Termin für die Bestandsaufnahme und Wertermittlung.
Am Tage der Bewertung sollte sich die Parzelle in einem ordentlichen Zustand befinden, damit der Zustand des Gebäudes und der Anlagen objektiv bewertet werden kann.
Sie müssen am Tage der Bestandsermittlung eine Gebühr von 150 EUR direkt an den Wertermittler zahlen.
Unterpachtvertrag
Der Vereinsvorstand bereitet den neuen Unterpachtvertrag vor und schickt dem Neunutzer ein Exemplar zur Kenntnisnahme zu.
Nach der erfolgten Überweisung der 100 EUR Verwaltungsgebühren auf das Geschäftskonto des Bezirksverbandes wird der Unterpachtvertrag (nach Voranmeldung) an einem Dienstag von 13-18 Uhr im BV Hohenschönhausen, Marzahner Str. 19, unterschrieben.