Grundlagen
- Wir bewirtschaften Kleingärten und keine Wochenendgrundstücke.
Auf dieser Grundlage bezahlen wir nur bescheidene vertretbare Pachtsummen und haben wesentlichen Kündigungsschutz, dafür wird uns eben auch kleingärtnerisches Wirken abverlangt.
In Zahlen ausgedrückt heißt das: als Kleingärtner zahlen wir derzeit ca. 150 EUR Pacht und Gebühren bei einer Durchschnittsgröße von 320 m², als Wochenendgrundstück wären es schon 900 EUR. - Der Unterpachtvertrag mit den Anlagen ist die wichtigste gesetzliche Grundlage. Mit jedem Pächterwechsel wird ohne Einschränkung bundesdeutsches Recht zur Anwendung gebracht. Frühere Rechte, auch Gewohnheitsrechte, gehören ohne jeglichen Zweifel der Vergangenheit an.
- Der Vorstand allein kann den Verein nicht am Leben erhalten. Gefragt ist die aktive Mitarbeit aller Vereinsmitglieder. Aktive Mitarbeit heißt: es geht nicht allein um nützliche Hinweise und Vorschläge, sondern um den eigenen Beitrag zu deren Realisierung.
- Da Massenarbeitseinsätze - bis vielleicht auf Großobjekte und den Frühjahrs- und Herbstputz - uneffektiv sind, realisieren wir die anfallenden Arbeiten als Projekte, an denen jeder Gartenfreund entsprechend seiner handwerklichen Fähigkeiten, Möglichkeiten und seinem Zeitfond mitarbeiten kann. Es wird entsprechend der Leistung zurückgezahlt. Haben Sie Vorschläge, so wenden Sie sich rechtzeitig an den Vorstand.
Bewirtschaftung
- Der Status als Kleingarten verlangt selbstverständlich auch eine entsprechende Bewirtschaftung.
Die gültige Definition (Beschluss des Landesvorstandes 11.06.2005) stellt folgende drei Mindest(!)anforderungen:
- Unsere Bitte: Realisieren Sie diesen (Pflicht) Anbau möglichst im vorderen, sichtbaren Bereich Ihres Gartens.
- Alle Hecken in der Anlage (das heißt zwischen den Gärten und Wegen der Anlage) dürfen 1,25 m nicht überschreiten. Ausgenommen sind lediglich Hecken am Außenzaun der Anlage. Die Heckenaußenkante ist in der Zaunflucht zu halten.
In der Brutzeit der Vögel, d.h. in den Monaten April bis inkl. Juni sollte die Hecke nicht geschnitten werden. - Waldbäume haben in einem Kleingarten nichts zu suchen. Spätestens bei einem Parzellenwechsel müssen Sie den Baum entsorgen lassen. Das kann teuer werden.
- Verbrennen von Gartenabfällen ist in Berlin gänzlich (!) untersagt, auch wenn sich kein großer Rauch entwickelt.
>> mindestens 5 % der Parzellenfläche müssen mit Gemüsebeeten bedeckt sein.
= neben eigentlichen Gemüsebeeten auch Kräuterspiralen
>> die Gesamtbeetfläche soll mindestens 10% der Parzellenfläche erfassen
= obige Gemüsebeete
+ Blumenbeete und -rabatten
>> die kleingärtnerische Nutzung, soll mindestens 33% (ein Drittel) der Parzellenfläche einnehmen.
= oben beschriebene Gesamtbeetfläche
+ alle Obstbäume und Beerensträucher
+ alle Hilfsflächen für die kleingärtnerische Nutzung (Gewächshäuser, Frühbeete, Komposter).
Geld
- Ihren Pacht und Beiträge brauchen Sie erst nach Erhalt der Zahlungsaufforderung durch den Schatzmeister bezahlen. Zahlen Sie dann die Gesamt(!)summe zügig bis zur vorgegeben Frist (in der Regel 30.04.).
Vergessen Sie nicht, ihren Namen und die Parzellen- nummer auf dem Überweisungsträger zu vermerken. - Jedes Mitglied ist verpflichtet bestimmte Arbeitsleistungen zu erbringen. Um eine gleiche Belastung wirklich aller Parzellen zu erreichen, erheben wir jährlich in Vorauskasse 30 EUR (d.h. 4 Stunden x 7,50 EUR bei normalen Arbeitsleistungen). Bei der Teilnahme an Projekten und Arbeitseinsätzen, wird entsprechend der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung zurückgezahlt.
- Für die Laube ist eine Gebäude-Feuerversicherung abzuschließen (Das ist eine Pflichtversicherung in Berlin-Brandenburg).
Alle weiteren Versicherungen sind Privatsache.
Bei der Berliner Feuersozietät erhalten sie bei Verweis auf Ihre Mitgliedschaft im Verein einen bedeutenden Rabatt. - Daneben sind die Gebühren für die Müll- und Abwasserentsorgung (ca.15 EUR/ Jahr) einzuplanen. Die Höhe der Entgelte wird auf Grundlage der jährlichen Abrechnungen neu festgelegt.
- Für das jährliche Abpumpen der Sammelgruben verlangen die Fuhrbetriebe inzwischen mindestens 50 EUR.
- Nach Ende der Saison (im November) ist dem Schatzmeister der Zählerstand für den Stromzähler für die Verteilung der anfallenden Stromkosten zu melden.
Da beim Wasser wegen unserer eigenen Brunnenanlage in normalen Jahren nur die Stromkosten anfallen, wird das Wasserentgelt pauschal berechnet (bisher < 10 EUR).
Naturnähe
- Alles was naturnah heißt, ist im Trend. Allerdings: den Garten/ oder Teile des Gartens einfach verwildern lassen ist Faulheit und hat nichts mit ökologischer Nutzung zu tun.
Projekte eines Natur- oder ökologische Gartens sind eine Ausnahmeregelung und sind entsprechend des Kleingartengesetzes vorher (!) durch den Nutzer mit einem sinnvollen Konzept beim Vorstand zu beantragen. - Ganz wichtig: Unsere Anlage liegt unmittelbar am Naturschutzgebiet und erfüllt eine Art Pufferfunktion. Jegliche Beeinträchtigungen dieses geschützten Gebietes sind zu unterlassen.
Es ist strengstens untersagt Abfälle (auch organische) im Naturschutzgebiet abzulegen. Zuwiderhandlungen werden mit Strafen bis zu 5.000 EUR geahndet.
Bebauung / Sonstige
- Jegliche Baumaßnahmen (auch An- und Umbauten) sind genehmigen zu lassen, denn Sie bauen auf fremdem Grund und Boden.
Die Anträge dafür finden Sie auf der Internetseite unter Dokumente/ Formulare Bauantrag. Wurden Bauten ohne Genehmigung errichtet, so kann ein sofortiger Rückbau erforderlich werden. - Partyzelte und sonstige Behelfsüberdachungen können für Familienfeste errichtet werden. Als ständige Einrichtung sind sie nicht zulässig.
Geräteschuppen dürfen nur in der Bauphase aufgestellt werden. - Lt. Berliner Müllentsorgungsordnung ist Hausmüll am Entstehungsort zu entsorgen. Nutzen Sie zur Hausmüll(!)entsorgung die Abfallcontainer in den Müllstandsflächen der Anlage Ia und II.
Sperrmüll und Baum-/ Heckenschnitt sind auf eigene Rechnung zu entsorgen. - Die Sammelgruben müssen bei Neueinrichtung/ Sanierung und bei Parzellenwechsel durch zugelasse (!) Sachverständige auf Dichheit überprüft werden.
Sogenannte "Gutachten" von ausführenden Firmen wie Entsorgungsfirmen, Baufirmen und Sanierungsfirmen sind nicht ausreichend. - Schwimmbecken können einen Durchmesser bis zu 3,60 m haben. Sie dürfen nicht eingelassen werden. Dafür können sie über den Winter stehen bleiben.
- Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Alles andere Parken erfolgt auf eigenes Risiko. Autos haben auf den Anlagewegen nichts zu suchen.
Kommunikation / Info
- Der allgemeine Informationsaustausch im Verein findet über die Mitgliederversammlung, aber hauptsächlich die öffentlich zugänglichen „Aushänge“, also die Internetseite und die beiden Informationstafeln statt. Entsprechend der Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, sich dort regelmäßig zu informieren. Sollte Ihnen etwas unklar sein, dann kommen Sie zu den Vorstandssprechstunden, die in der Saison regelmäßig im Vereinshaus, Ecke Hauptweg/ Am Hechtgraben, auf der Hydrophoranlage, stattfinden (Aushang beachten)
- Für wirklich dringende Fälle finden Sie die Mailadressen und Telefonnummern der Vorstandsmitglieder auf der Internetseite unter Vorstand oder an den Info-Tafeln.
Oder schreiben sie an Verein der Kleingärtner „Am Hechtgraben“ e.V., Heckelberger Ring 20, 13055 Berlin. - Oft müssen individuelle Informationen ausgetauscht werden, gerade im Notfall ist das wichtig. Dazu brauchen wir Ihre aktuellen Adressangaben. Zudem verpflichtet Sie die Satzung, jegliche Änderung Ihrer Adressangaben sofort an den Vorstand mitzuteilen.
Bitte geben Sie eine Telefonnummer und (falls vorhanden) Ihre Mailadresse an, damit wir Sie in Ihrem eigenen Interesse schnell erreichen können. - Die Ruhezeiten, Mittags-(13 –15 Uhr) und Abend- bzw. Nachtruhe (20 bzw. 22 Uhr) und den gesamten Sonn- bzw. Feiertag sind einzuhalten. Auch das Testen von Shreddern, Rasenmähern, etc. muss außerhalb der Ruhezeiten erfolgen.