Grundregeln

Naturnähe

  • Alles was naturnah heißt, ist im Trend. Allerdings: den Garten/ oder Teile des Gartens einfach verwildern lassen ist Faulheit und hat nichts mit ökologischer Nutzung zu tun.
    Projekte eines Natur- oder ökologische Gartens sind eine Ausnahmeregelung und sind entsprechend des Kleingartengesetzes vorher (!) durch den Nutzer mit einem sinnvollen Konzept beim Vorstand zu beantragen.
  • Ganz wichtig: Unsere Anlage liegt unmittelbar am Naturschutzgebiet und erfüllt eine Art Pufferfunktion. Jegliche Beeinträchtigungen dieses geschützten Gebietes sind zu unterlassen.
    Es ist strengstens untersagt Abfälle (auch organische) im Naturschutzgebiet abzulegen. Zuwiderhandlungen werden mit Strafen bis zu 5.000 EUR geahndet.

Bebauung / Sonstige

  • Jegliche Baumaßnahmen (auch An- und Umbauten) sind genehmigen zu lassen, denn Sie bauen auf fremdem Grund und Boden.
    Die Anträge dafür finden Sie auf der Internetseite unter Dokumente/ Formulare Bauantrag. Wurden Bauten ohne Genehmigung errichtet, so kann ein sofortiger Rückbau erforderlich werden.
  • Partyzelte und sonstige Behelfsüberdachungen können für Familienfeste errichtet werden. Als ständige Einrichtung sind sie nicht zulässig.
    Geräteschuppen dürfen nur in der Bauphase aufgestellt werden.
  • Lt. Berliner Müllentsorgungsordnung ist Hausmüll am Entstehungsort zu entsorgen. Nutzen Sie zur Hausmüll(!)entsorgung die Abfallcontainer in den Müllstandsflächen der Anlage Ia und II.
    Sperrmüll und Baum-/ Heckenschnitt sind auf eigene Rechnung zu entsorgen.
  • Die Sammelgruben müssen bei Neueinrichtung/  Sanierung und bei Parzellenwechsel durch zugelasse (!) Sachverständige auf Dichheit überprüft werden.
    Sogenannte "Gutachten" von ausführenden Firmen wie Entsorgungsfirmen, Baufirmen und Sanierungsfirmen sind nicht ausreichend.
  • Schwimmbecken können einen Durchmesser bis zu 3,60 m haben. Sie dürfen nicht eingelassen werden. Dafür können sie über den Winter stehen bleiben.
  • Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Alles andere Parken erfolgt auf eigenes Risiko. Autos haben auf den Anlagewegen nichts zu suchen.

Kommunikation / Info

  • Der allgemeine Informationsaustausch im Verein findet über die Mitgliederversammlung, aber hauptsächlich die öffentlich zugänglichen „Aushänge“, also die Internetseite und die beiden Informationstafeln statt. Entsprechend der Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet, sich dort regelmäßig zu informieren. Sollte Ihnen etwas unklar sein, dann kommen Sie zu den Vorstandssprechstunden, die in der Saison regelmäßig im Vereinshaus, Ecke Hauptweg/ Am Hechtgraben, auf der Hydrophoranlage, stattfinden (Aushang beachten)
  • Für wirklich dringende Fälle finden Sie die Mailadressen und Telefonnummern der Vorstandsmitglieder auf der Internetseite unter Vorstand oder an den Info-Tafeln.
    Oder schreiben sie an Verein der Kleingärtner „Am Hechtgraben“ e.V., Heckelberger Ring 20, 13055 Berlin.
  • Oft müssen individuelle Informationen ausgetauscht werden, gerade im Notfall ist das wichtig. Dazu brauchen wir Ihre aktuellen Adressangaben. Zudem verpflichtet Sie die Satzung, jegliche Änderung Ihrer Adressangaben sofort an den Vorstand mitzuteilen.
    Bitte geben Sie eine Telefonnummer und (falls vorhanden) Ihre Mailadresse an, damit wir Sie in Ihrem eigenen Interesse schnell erreichen können.
  • Die Ruhezeiten, Mittags-(13 –15 Uhr) und Abend- bzw. Nachtruhe (20 bzw. 22 Uhr) und den gesamten Sonn- bzw. Feiertag sind einzuhalten. Auch das Testen von Shreddern, Rasenmähern, etc. muss außerhalb der Ruhezeiten erfolgen.